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   VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - 5 S 2897/88   

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VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - 5 S 2897/88 (https://dejure.org/1989,5909)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.1989 - 5 S 2897/88 (https://dejure.org/1989,5909)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 1989 - 5 S 2897/88 (https://dejure.org/1989,5909)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 29. August 1989 - 5 S 2897/88 - rechtfertigte eine Vorlage der Sache ebenfalls nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

    Der Senat hat zwar in einem Urteil vom 29.08.1989 (- 5 S 2897/88 - BRS 49 Nr. 4) erwogen, ob die Tatsache, dass ein Bebauungsplan über 110 Jahre lang nicht verwirklicht wurde, zu dessen Außerkrafttreten führen könnte.
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Nachbarschutz bezüglich einer unter Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung kann in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO, der eine Ausprägung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme darstellt, soweit in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 -- 4 C 96.79 -- in BRS 49 Nr. 4), unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB gewährt werden, weil der Schutz nicht hinter dem Maß zurückbleiben soll, das § 31 Abs. 2 BauGB dem Nachbarn im Falle der Erteilung der eigentlich notwendigen Befreiung gewähren würde (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 -- 4 C 14.87 -- in BRS 49 Nr. 188; Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1991 -- 4 TG 1610/91 -- in UPR 1992, S. 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90

    Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit

    Auch die bloße Nichtverwirklichung eines Bebauungsplanes führt regelmäßig nicht zu dessen Unwirksamkeit (Fortführung der Rechtsprechung des 5. Senats des VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.8.1989, 5 S 2897/88, UPR 1990, 308).

    Dies kann allenfalls bei sehr langen, z.B. über 100 jähriger Nichtverwirklichung angenommen werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.8.1989 -- 5 S 2897/88 -- UPR 1990, 308).

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 2 K 1666/15

    Formell und materiell rechtmäßige Landschaftschutzverordnung; kein Anspruch auf

    Diese wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Beschluss vom 29.08.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308, ab.

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist in seiner Normenkontrollentscheidung vom 29.08.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308 von der Wirksamkeit der Verordnung aus dem Jahr 1942 ausgegangen, da sich ansonsten seine Überlegungen zur Unzulässigkeit der Normenkontrollanträge gegen die Ersetzungsverordnung 1988 mangels Nachteil nicht hätte begründen lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan;

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, daß Bebauungspläne die städtebauliche Ordnung und Entwicklung gewährleisten sollen und deshalb auf einen baldigen Vollzug angelegt sind, so reicht regelmäßig der bloße Zeitablauf, ohne Hinzutreten wesentlicher Veränderungen im Plangebiet nicht aus, um eine Funktionslosigkeit anzunehmen (so aber möglicherweise: VGH Bad.-Württ., Beschluß. v. 29.8.1989 - 5 S 2897/88 - BRS 49, 4; vorliegend war jedoch ein derart langer Zeitraum nicht verstrichen).
  • VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08

    Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung

    Dies gilt auch bei einem sehr langen Zeitraum, wie er z.B. bei Nichtverwirklichung über eine Dauer vom mehr als 100 Jahren angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschuss vom 6. Juni 1997, a.a.O.; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 23. Januar 1998 - 8 S 2430/97 -, zit. nach juris; Urteil vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; Beschluss vom 29.8.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 ZB 09.1811 -, zit. nach juris; ferner Degenhart, Geltungsverlust "funktionsloser" Bebauungspläne ? BayVBl 1990, S. 71).
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